Am 4.9.2018 hat die Thurgauer Regierung Stellung genommen zur Volksinitiative „Offenheit statt Geheimhaltung – für transparente Behörden im Thurgau“. Der Bericht ist an die vorberatende Kommission des Grossen Rates gerichtet. Diese wird sich nun mit der Vorlage beschäftigen.
Fazit dieser regierungsrätlichen Antwort für mich:
Das einzig positive an der Antwort ist, dass die Initiative für gültig erklärt wird. Ansonsten ist die Antwort absolut bedenklich. Der Regierungsrat bleibt mit seiner Haltung im Mittelalter stehen und verpasst den Anschluss zu einer modernen Demokratie. Man kann dies nur als stur und unglaublich konservativ bezeichnen. Verwunderlich ist es insofern nicht, als das 3 ehemalige GemeindepräsidentInnen im Regierungsrat sitzen, sowie eine ehemalige Gemeinderätin. Aus der Ecke der Gemeindepräsidenten kommt der grösste Widerstand.
Die Regierung ist der Meinung, dass die aktuelle Verfassungsbestimmung im Thurgau genügt. Hier gibt es aber lediglich den §11 KV, der in Absatz 2 sagt: „Die Behörden informieren über ihre Tätigkeit“. Und das soll nun genügen, um dem Recht auf Information jedes Bürgers zu genügen? Immer wieder betont die Regierung, dass im Thurgau alles ok ist und das Prinzip der kurzen Wege gilt. Und die Regierung meint auch, dass die Behörden nach bestem Wissen und Gewissen und nach eigenem Ermessen informieren. Und genau hier liegt das Problem: eigenes Ermesssen heisst für mich nichts anderes als Willkür. Jede Gemeinde informiert unterschiedlich, je nach Lust und Laune des Gemeindepräsidiums. Diese Haltung genügt einfach den Ansprüchen einer modernen Demokratie nicht.
Der Regierungsrat hat tatsächlich nichts gelernt seit der Beantwortung meiner Motion aus dem Jahre 2015. Mit der Einreichung der Volksinitiative wurde dem Willen nach mehr Transparenz bei den Thurgauer Behörden klar Ausdruck verschafft. Diesen Willen verkennt der Regierungsrat komplett. Seine Argumentation gegen ein Öffentlichkeitsgesetz ist sehr dünn, ihm fehlt klar die Munition. Denn über ein Bürokratiemonster kann er nicht mehr sprechen, weil wir in der Initiative nur den Zugang zu Dokumenten, welche nach Annahme der Initiative erstellt wurden, fordern. Also kein Zugang zu Archiven, etc.
So kann der Regierungsrat nur argumentieren, dass dem Bürger mit dem Öffentlichkeitsgesetz kein Mehrwert entsteht. Es geht aber nicht um Mehrwert, meine Damen und Herren Regierungsräte. Es geht um das demokratische Recht auf Information. Jeder Steuerzahler hat doch das Recht, die Arbeit der Behörden, die er bezahlt, auch zu sehen. Es kann doch nicht sein, dass zum Beispiel ein Bericht über die Schulqualität erstellt wird und die Bürger der Schulgemeinde diesen Bericht nachher nicht sehen dürfen!
Mit keinem Wort wird auf die Erfahrungen anderer Kantone eingegangen. Nur Vermutungen und Behauptungen werden aufgestellt. So hat doch zum Beispiel der Kanton Zug das Öffentlichkeitsgesetz 2014 eingeführt. 2015 wurde dann in einer Interpellation ein Statusbericht verlangt. Dieser fällt durchwegs positiv aus. Zitat: „Der Regierungsrat betrachtet die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton Zug als gelungen. Der Zugang der Bevölkerung zu amtlichen Dokumenten wurde bedeutend vereinfacht bzw. in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht. Die ermittelten 35 Zugangsgesuche belegen, dass das Öffentlichkeitsprinzip sowohl von privaten als auch politischen Akteuren und Medienschaffenden geschätzt und davon Gebrauch gemacht wird. Gleichzeitig hält sich die Zahl der Zugangsgesuche in den erwarteten Grenzen. Die angesprochenen Behörden vermochten die Zugangsgesuche mit den vorhandenen Personalressourcen rasch zu behandeln, ohne dass ihnen dadurch ein nennenswerter Mehraufwand entstanden wäre.“
Voilà! Kein Wort der Thurgauer Regierung zu solchen Erfahrungen.
Haben wir im Thurgau wirklich kein Transparenzproblem? Wieso gibt es denn einen Fall Hefenhofen? Hier tagt seit vielen Monaten eine Untersuchungskommission. Dies wird den Thurgauer Steuerzahler mehrere hunderttausend Franken kosten. Ich will hier vor der Publikation des Untersuchungsberichtes nichts mutmassen. Es geht mir auch nicht darum, hier involvierte Personen anzugreifen. Überhaupt nicht. Aber ich will nur sagen, dass im Thurgau nicht alles so toll ist, wie die Regierung es darstellt.
Ich werde mich jetzt natürlich in der vorberatenden Kommission des Grossen Rates für die Initiative einsetzen und hoffe dann, dass der Grosse Rat die Initiative zur Annahme empfiehlt. Allerdings wird auch hier der Widerstand sehr gross werden. Am Ende wird es nochmals sehr viel Einsatz des Komitees brauchen, um dann im Abstimmungskampf im nächsten Jahr das Volk zu überzeugen, JA zu dieser Initiative zu sagen.
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