Unglücklicher Kunstgriff

Nach dem unglücklichen Entscheid des Regierungsrates  11.3 Mio. aus dem Lotteriefonds in die Erweiterung des Kunstmuseum zu investieren und einer Parlamentarischen Initiative zu den Finanzkompetenzen des Regierungsrates, hatte der Regierungsrat 2014 versprochen eine Vorlage zur Beschränkung der Kompetenzen zu bringen. Das hat er gemacht und will die Finanzkompetenzen des Regierungsrates für einmalige Zuschüsse bei 3 Mio. Franken und für jährlich wiederkehrende Beiträge bei 1 Mio. Franken beschränken. Diese Obergrenze ist zu hoch. Die glp Thurgau hat sich schon in der Vernehmlassung für das Modell 1 Mio./200‘000 eingesetzt und ich habe diese Position in der vorberatenden Kommission ebenfalls vertreten. Die Kommission entschied sich aber sehr knapp für die Version des Regierungsrates.

Generelle Änderung der Kompetenzregelung wäre sinnvoll

Noch viel lieber würde ich aber über eine generelle Änderung der Regelung der Finanzkompetenzen des Regierungsrates reden. Diese Kompetenzen sind nämlich nicht mehr zeitgemäss. Die aktuell geltende Regelung im Finanzhaushaltsgesetz mit der Kompetenz von 100‘000 Franken für einmalige Beträge entspricht bei einem Gesamtbudget von 2 Milliarden Franken lediglich 0.005%. Zum Vergleich: Bei einem KMU mit 5 Millionen Umsatz könnte der Geschäftsführer gerade mal über einmalige Ausgaben von 250 Franken entscheiden, alles darüber müsste er der Generalversammlung vorlegen. Also nicht praktikabel. Der Stadtrat von Frauenfeld darf über einmalige Beträge von 300‘000 Franken befinden – stellt man dies ins Verhältnis zum Gesamtbudget, hat der Stadtrat also 100 Mal mehr Kompetenzen als der Thurgauer Regierungsrat. Eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes muss aber über die Kantonsverfassung §45 geschehen, d.h. über eine Anpassung dieses Verfassungsartikels.

Für den Lotteriefonds mehr Kompetenzen als nötig

Zurück aber zur Gesetzesvorlage: Wieso braucht es ausgerechnet eine Obergrenze von 3 Mio. Franken?

  • Bei den Ausschüttungen des Lotteriefonds der Jahre 2015 bis 2010 gab es  keinen einzigen Betrag für eine einmalige Zuwendung grösser wie 1 Mio. Franken
  • Einige Male wurde genau der Betrag von 1 Mio. gesprochen (Bsp. Renovation Ostflügel Kloster Fischingen)

Nun braucht es doch keine 3 Mio. bei den Kompetenzen des Regierungsrates, wenn es bisher kaum Beträge von 1 Mio. gegeben hat. Kompetenzen auf Vorrat zu beschliessen macht doch keinen Sinn.

Kulturprojekte nicht gefährdet

Die Befürchtung der SP-Fraktion und der Fraktion der Grünen, dass durch eine tiefere Begrenzung eine Debatte über Kulturprojekte beginnen würde und somit zahlreiche Kulturprojekte abgewürgt würden, ist unsinnig. Die Zahlen der Vergangenheit beweisen es doch, dass es diese Flut von Projekten mit hohen Beiträgen gar nicht gibt.

Mir geht es in keiner Art und Weise darum, Kulturkonzepte zu bekämpfen. Im Gegenteil Ich plädiere dafür, das Kulturkonzept alle 4 Jahre im Grossen Rat zu behandeln. Damit können grössere jährlich wiederkehrende Beiträge im Sinne von Leistungsvereinbarungen beschlossen werden. Das Kulturkonzept bekommt damit auch die Aufmerksamkeit die ihm bedarf und die verschiedenen Projekte und die grösseren wiederkehrenden Beiträge erhalten dadurch eine viel höhere Legitimation.

Ich bin auch überzeugt, dass fundierte und seriöse Kulturprojekte, welche einen Zuschuss grösser wie 1 Mio. beantragen, die Diskussion im Grossen Rat nicht zu fürchten brauchen. Auch diese Projekte erhalten durch die Bestätigung des Grossen Rates eine höhere Legitimation.

Anträge gescheitert

Leider bin ich sowohl in der ersten Lesung als auch in der zweiten Lesung mit meinem Antrag, die Kompetenzen bei 1 Mio. Franken für einmalige Beiträge und 200‘000 Franken für wiederkehrende Beiträge zu begrenzen, knapp gescheitert. Das Gesetz dann aber abzulehnen, hätte ich auch falsch gefunden. Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach! Mit der oberen Begrenzung der Kompetenzen des Regierungsrates ist zumindest sichergestellt, dass Kunstgriffe in die Lotteriefonds-Kasse nicht mehr passieren können.