Einfache Anfrage zum Polizeieinsatz bei der Thurgauer Medropharm GmbH

Am 20. September 2016 hat die Thurgauer Kantonspolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bischofszell mit einem Grossaufgebot sämtliche Liegenschaften der Firma Medropharm mit Sitz in der Gemeinde Kradolf-Schönenberg überprüft. So wurden zwei Hanfanlagen, die Geschäftsräume und auch die Privatwohnung des CEO’s durchsucht. Nach Aussagen des Unternehmenssprechers wurde der Lohnunternehmer und Gärtner von Medropharm festgenommen und vor seinen Angestellten abgeführt.

„Die Medropharm GmbH ist spezialisiert auf die Gewinnung, Produktion und Vermarktung von Cannabinoiden und cannabinoidhaltigen Produkten pharmazeutischer Qualität, welche einen aktiven Beitrag zur Erhaltung von Gesundheit und Lebensqualität leisten. Alle unsere Anstrengungen zielen darauf hin, die Heilpflanze Cannabis sativa und ihre wertvollen Bestandteile zu erforschen und für die Lebensmittel-, Kosmetik- sowie Pharmaindustrie nutzbar zu machen.“ (Zitat Website medroparm.ch). Das Unternehmen produziert Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von < 1%, d.h. keine Betäubungsmittel, sondern Industriehanf. Dies kann jederzeit transparent mit internen und externen Messprotokollen belegt werden.

Bereits anfangs September 2016 hat die St. Galler Kantonspolizei in einer unverhältnismässigen Aktion eine Indoor-Hanfanlage von Medropharm zerstört und einen hohen Sachschaden an Geräten und Anlagen angerichtet sowie durch die Zerstörung der Ernte einen hohen Ernteschaden für den Bauern verursacht, der die Pflanzen angebaut hat. Durch die aus meiner Sicht ebenfalls unverhältnismässige Aktion im Thurgau entstehen dem Unternehmen Medropharm ein weiterer Imageschaden sowie grosse Umtriebe. Damit werden einem Thurgauer Start-up Steine in den Weg gelegt und der Marktzugang erschwert, eventuell sogar verunmöglicht. Das Unternehmen plant gemäss Aussagen des Unternehmenssprechers immerhin Investitionen von rund 15 Mio. Franken in den nächsten Jahren.

Ich habe deshalb am 3. Oktober an der Wega-Sitzung des Grossrates eine Einfache Anfrage zu diesem Thema eingereicht. Mich interessiert die Position des Regierungsrates zum Vorfall der Hausdurchsuchung selbst, aber vor allem auch zur allgemeinen rechtlichen Situation im Thurgau. Aus meiner Sicht gibt es im Thurgau eine Rechtsunsicherheit zum Anbau von Industriehanf.

Meine Fragen an den Regierungsrat:

  1. Auf welche Gesetzesgrundlagen beruft sich die Staatsanwaltschaft bei dieser Aktion?
  2. War das Handeln der Staatsanwaltschaft verhältnismässig, nachdem doch Kontakte zwischen dem Unternehmen und der Polizei bestanden haben und der Anbau des Hanfes gemäss Unternehmenssprecher der Polizei mitgeteilt wurde?
  3. Das Unternehmen hat sich bei den lokalen Polizeibehörden informiert, welche Meldungen zu machen sind und welche Bewilligungen einzuholen sind. Auch mit dem Chef der Kriminalpolizei stand man im Kontakt. Diese Behörden konnten dem Unternehmen aber keine zielführenden Informationen geben. Insofern scheint im Thurgau Rechtsunsicherheit zu bestehen. Wie plant der Regierungsrat diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen?
  4. Nach meinem Wissenstand besteht im Thurgau für den Anbau von Hanf eine Meldepflicht. Was hält der Regierungsrat davon, anstatt einer Meldepflicht neu eine Bewilligungspflicht einzuführen und mit den Produzenten Kontrollen bei der Blütezeit des Hanfes zu vereinbaren? So wäre genau geregelt, wer wann was kontrollieren darf.
  5. Wie sieht der Regierungsrat die wirtschaftlichen Chancen des Anbaus von Industriehanf im Thurgau und wie steht er zur Förderung dieser Industrie? 
  6. Ist der Regierungsrat bereit, einen runden Tisch mit Vertretern von Medropharm, des Landwirtschaftsamtes, der Staatsanwalt, der Polizei, der Politik sowie weiteren interessierten Kreisen zu organisieren, damit das Wissen über diesen Industriezweig überall gleich ist?