Einfache Anfrage von Ueli Fisch und Nicole Zeitner vom 3. Oktober 2022
Zur Überprüfung des staatlichen Lohngefüges auf seine Marktkonformität hat der Regierungsrat 2019 einen externen Bericht erstellen lassen (Bericht über die Anstellungsbedingungen des Staatspersonals im Vergleich zur Privatwirtschaft und zu anderen öffentlichen Arbeitgebern, datiert vom September 2019). Der Lohnbericht macht u.a. folgende Kernaussagen, die für unsere Fragen relevant sind:
- Kernaussage 5: Die Lohnbänder der KVTG sind im Einreihungsplan und im Stellenplan sehr breit ausgestaltet. Es besteht gemäss Stellenplan ein theoretisches Lohnentwicklungspotenzial von 70 %. Dabei sind die Minimumlöhne (100 %-Basis) tendenziell zu tief und die Maximallöhne (148 %) vergleichsweise hoch.
- Kernaussage 6: Die Differenzen/Schritte zwischen den Lohnklassen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Folglich ist das Lohnentwicklungspotential ungleich. Dies ist sachlich nicht begründbar.
Der Regierungsrat hat für diese zwei Kernaussagen u.a. das Handlungsfeld H1 «Lohnsystem» definiert.
- M1a: Überprüfung der Lohnbandkonstruktion (Minima und Maxima) → Ziel: Lohnbandspektrum verkleinern.
- M1b: Prüfung einer standardisierten Arbeitsbewertung mit Überprüfung der Einreihung und Zuordnung der verschiedenen Tätigkeiten bzw. Stellen und Richtpositionen gemäss § 7-9 BesVO → Ziel: Erhöhung der Systematik zur Bestimmung von Richtpositionen im Einreihungsplan als auch Neueinreihungen von Funktionen im Stellenplan.
Wir bitten den Regierungsrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
- Wie ist der Fortschritt der definierten Massnahmen im Handlungsfeld «Lohnsystem»?
- Gerade in Bereichen wie der Informatik oder auch der Staatsanwaltschaft hört man immer wieder von Rekrutierungsproblemen oder Wechseln von Mitarbeiter:innen, weil die Löhne nicht konkurrenzfähig sind gegenüber anderen Kantonen (Verwaltung). Stimmen diese Aussagen und wenn ja, was unternimmt der Regierungsrat dagegen?
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