http://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Thurgauer-Anti-Koran-Initiative-ist-ungueltig;art123841,3516860

Goods News vom Bundesgericht. Die Richter stützen den Entscheid unseres Kantonsparlamentes vom Dezember 2012. Darüber bin ich sehr froh, zumal die Argumente, welche ich bei meinem Votum im Grossrat und auch in meinem Leserbrief in der Thurgauerzeitung (siehe auch im Dezember-Archiv 2012 in meinem Blog) aufgeführt habe, genau auch vom Bundesgericht erwähnt werden.

Als grundsätzlich banal, bezeichnet das Bundesgericht den Initiativtext. Aber die Begründung des Initiativ-Komitees könne nicht einfach ausgeblendet werden. Zitat: Allerdings könne bei der fraglichen Initiative die Begründung des Komitees nicht einfach ausgeblendet werden, da die Initianten eine rein wörtliche Auslegung und Anwendung des von ihnen vorgeschlagenen Textes sicher nicht wollten. Bei ihrem Verständnis richte sich das Begehren jedoch einseitig gegen den Islam. Ihr Anliegen verstosse so verstanden gegen das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot. Zu beachten sei dabei, dass der Staat in religiösen Angelegenheiten zu Neutralität verpflichtet sei.

Ich hoffe nun, dass die Initianten um Willy Schmidhauser (ex-Präsident der Schweizer Demokraten im Thurgau) Ruhe geben. Schaut man sich allerdings die Homepage der SD Thurgau an, bekommt man einen anderen Eindruck. Da jammert Schmidhauser schon wieder über Entmündigung, etc. Es würde mich nicht wundern, wenn er das Ganze noch nach Strassburg an den Europäischen Gerichtshof weiterzieht. Aber das Recht auf freie Meinungsäusserung will ich ihm nicht absprechen. Soll er weiter jammern und poltern – hören wird ihn kaum jemand!